Kompetenzen der Kanzlei für Pflegerecht Markus Karpinski (Foto, Urheber: Dirk Kaltenhäuser)

WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.

Pflegeheime / Pflegedienste / andere Gesundheitsdienstleister

Wir sind als Kanzlei für Pflegerecht spezialisiert auf alle Rechtsgebiete, die mit der Pflegebedürftigkeit verknüpft sind.

Dieses Thema betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Pflegeheime, Pflegedienste und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Als solcher sind Sie leider kein freier Unternehmer, sondern Ihre Tätigkeit ist durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Rahmenverträge stark eingeschränkt. Als Kanzlei für Pflegerecht unterstützen wir Sie in allen relevanten Rechtsgebieten, damit Sie trotzdem profitabel arbeiten können.

Wir stehen an Ihrer Seite u.a. bei:

  • Versorgungsverträgen

  • Leistungsvereinbarungen

  • Honorarvereinbarungen

  • Pflegesatzverhandlungen und Investitionskostenverhandlungen

  • Heimverträgen

  • Transparenzprüfungen der Pflegekassen

  • Qualitätsprüfungen der Heimaufsicht

  • Pflegegradeinstufungen Ihrer Kunden

  • allen sonstigen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

  • Hilfsmittelversorgung Ihrer Kunden

  • Abrechnungsprüfungen

  • Pflegewohngeldverfahren

  • allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Einstellungsverträge, Vertragsänderungen, Kündigung etc.).