Kompetenzen der Kanzlei für Pflegerecht Markus Karpinski (Foto, Urheber: Dirk Kaltenhäuser)

WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.

Pflegerecht

„Bevor meine Mutter zum Pflegefall wurde, hatte ich nie etwas mit dem Sozialamt und Gerichten zu tun.“

Dies ist der am häufigsten gesprochene Satz in unserer Kanzlei für Pflegerecht. Die Anzahl der möglichen Streitfelder ist bei Pflegebedürftigkeit sehr hoch, insbesondere nach Heimaufnahme.

Es geht um Elternunterhalt, Schenkung bzw. Schenkungsrückforderung nach § 528 BGB, den richtigen Pflegegrad (früher: Pflegestufe), falsche Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD; früher MDK)der Krankenkasse, des Sozialmedizinsichen Dienstes der Knappschaft (SMD), Betreuungspauschale für Demenzkranke, Pflegewohngeld, Wertersatz für ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht bzw. Verzicht auf diese Rechte, Geltendmachung von Rechten aus Altenteilsverträgen oder Hofübergabeverträgen (Sozialhilferegress), Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Heimkosten oder Pflegekosten sowie Bestattungsvorsorge (Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorgevertrag für die Eltern).

Ihr Problem ist nicht gelistet? Egal, denn wir stehen Ihnen gern bei jedem Problem im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit kompetent zur Seite.