Kompetenzen der Kanzlei für Pflegerecht Markus Karpinski (Foto, Urheber: Dirk Kaltenhäuser)

WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.

Kranken- & Pflegeversicherungen / Banken / Behörden

Wir von der Kanzlei für Pflegerecht unterstützen mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung Behörden und Versicherungen.

Wir vertreten Behörden bei Verfahren wegen:

  • Elternunterhalt

  • Pflegewohngeld

  • Hilfe zur Pflege

  • Sozialhilfe

  • Schenkungsrückforderung

Kranken- und Pflegeversicherungen helfen wir, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren (Übernahme Behandlungskosten, Pflegeeinstufung etc.).