Wir von der Kanzlei für Pflegerecht unterstützen mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung Behörden und Versicherungen.
Wir vertreten Behörden bei Verfahren wegen:
- Elternunterhalt
- Pflegewohngeld
- Hilfe zur Pflege
- Sozialhilfe
- Schenkungsrückforderung
Kranken- und Pflegeversicherungen helfen wir, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren (Übernahme Behandlungskosten, Pflegeeinstufung etc.).