Kompetenzen der Kanzlei für Pflegerecht Markus Karpinski (Foto, Urheber: Dirk Kaltenhäuser)

WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.

Patientenrechte / Arzthaftungsrecht

Sie sind von einem Arzt / Zahnarzt falsch behandelt worden (Kunstfehler)?

Wir klären den Sachverhalt auf, besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegebenenfalls außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Wir vertreten Patienten in folgenden Angelegenheiten:

  • Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler / Kunstfehler)

  • Ansprüche gegen die Krankenkassen
    (z. B. Krankengeld, Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen / Kuren)

  • Ansprüche gegen die Pflegekasse / Pflegeversicherung

  • Krankenhaushaftung, Krankenhausvertragsrecht