
WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.
Patientenrechte / Arzthaftungsrecht
Sie sind von einem Arzt / Zahnarzt falsch behandelt worden (Kunstfehler)?
Wir klären den Sachverhalt auf, besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegebenenfalls außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Wir vertreten Patienten in folgenden Angelegenheiten:
Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler / Kunstfehler)
Ansprüche gegen die Krankenkassen
(z. B. Krankengeld, Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen / Kuren)Ansprüche gegen die Pflegekasse / Pflegeversicherung
Krankenhaushaftung, Krankenhausvertragsrecht