Kompetenzen der Kanzlei für Pflegerecht Markus Karpinski (Foto, Urheber: Dirk Kaltenhäuser)

WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.

Pflegeversicherung

Mit hoher Fachkompetenz und sehr großer Erfahrung widmen wir von der Kanzlei für Pflegerecht uns dem Pflegenotstand Ihrer Eltern oder anderer Angehöriger.

Ein Pflegenotstand entsteht, weil der Medizinische Dienst (MD) der Krankenkassen oder der Sozialmedizinische Dienst der Bundesknappschaft (SMD) bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit den Grad der Selbständigkeit falsch einschätzt und so der angemessene Pflegegrad durch die Pflegekasse nicht gewährt wird.

Die Fehleinschätzung beruht zum einen auf falschen Angaben der Pflegebedürftigen selbst. Wer gibt schon gerne an, dass er Hilfe beim Po abputzen, beim Essen und Trinken oder bei der Intimwäsche benötigt. Die Prüfer der medizinischen Dienste glauben diesen Angaben der Pflegebedürftigen und als pflegender Angehöriger steht man dumm da. Die eigenen Angaben zum Pflegebedarf werden als Übertreibungen zum Erschleichen des Pflegegeldes abgetan.

Zum anderen wollen die Prüfer der medizinischen Dienste viele notwendige Hilfen nicht anerkennen. So bleiben Hilfen für die Pflegebedürftigen unberücksichtigt, die sich aus deren Ängsten, einer nächtlichen Unruhe, verbaler Aggression bzw. deren Antriebslosigkeit ergeben. Das Gesetz fordert jedoch deren Berücksichtigung.

Hier setzt unsere Hilfe an:

  • Wir erheben Widerspruch / Klage gegen die Ablehnung der gewünschten Pflegestufe.

  • Unsere Pflegefachkraft erstellt ein ausführliches Pflegetagebuch über den Pflegebedarf.

  • Auf Basis dieses Pflegetagebuchs wird anhand der neuesten Rechtsprechung eine ausführliche Begründung von Widerspruch bzw. Klage erstellt.

Dieser Kombination aus pflegerischem Sachverstand und rechtlicher Kompetenz verdanken wir unsere sehr hohe Erfolgsquote in den Pflegeeinstufungen. Verschenken Sie nicht weiter Pflegegeld durch Neuanträge, sondern setzen Sie Ihr Recht um.

Dabei kümmern wir uns nicht nur um die richtige Pflegestufe, sondern auch um die Durchsetzung der Rentenbeiträge, die für pflegende Angehörige oder sonstige Pflegepersonen von den Pflegekassen zu zahlen sind.