Kompetenzen der Kanzlei für Pflegerecht Markus Karpinski (Foto, Urheber: Dirk Kaltenhäuser)

WIR BETREUEN UNSERE MANDANTEN BUNDESWEIT.

Sozialrecht

Jahre und Jahrzehnte arbeitet man hart und zahlt brav seine Beiträge in die verschiedenen Sozialversicherungen.

Kommt es dann zum Ernstfall und man wird krank (SGB V – Krankenversicherungsrecht), erwerbsunfähig (SGB VI – Rentenversicherungsrecht), hat einen Arbeitsunfall bzw. leidet an einer Berufskrankheit (SGB VII – Unfallversicherungsrecht) oder hat eine Schwerbehinderung, dann machen viele Mandanten die Erfahrung, dass sie zwar gezahlt haben, beantragte Leistungen aber dennoch versagt werden.

Zu der Schwierigkeit, mit Krankheit, Unfall und Schwerbehinderung umzugehen, kommt dann noch die Existenzangst. Denn ohne Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente und Unfallrente kann der Lebensunterhalt nicht bestritten werden.

Ohne die versagte Rehabilitationsmaßnahme / Kur / Mutter-Kind-Kur wird die Gesundung stark verzögert, wenn nicht ganz vereitelt. Ohne die anerkannte Schwerbehinderung sind der gesteigerte Kündigungsschutz und die abzugsfreie Frührente nicht möglich.

Die gleiche finanzielle Not tritt ein, wenn Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV/Arbeitslosengeld II) versagt werden.

Aber auch versagte Jugendhilfemaßnahmen (SGB VIII) oder versagte Hilfsmittel (SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI) können sehr belastend sein.

In diesen schwierigen Situationen sollten Sie nicht alleine kämpfen. Wir stehen gerne kampferprobt und kompetent an Ihrer Seite.